Anwalt Datenschutz Hamburg| 0 40/28 48 83 83
DSGVO Hamburg und bundesweit

Unsere Erstberatung ist stets kostenlos
Vermeiden Sie erhebliche Bußgelder durch richtige Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, etwa
- Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO
- Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO
- Rechtssichere Einwilligungserklärungen und Dokumentationen
- Schulung und Sensibilisieren Ihrer Mitarbeiter
- Beratung Ihres internen Datenschutzbeauftragten oder Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
- Implementierung eines Systems zur automatisierten Wahrung der Betroffenenrechte
- Rechtssichere Gestaltung Ihrer Homepage und der Verarbeitung eingegebener Daten (Privacy by Design, Privacy by Default, Datenschutzerklärung
- Prüfung und Verhandlung von Verträgen zur Auftragsvereinbarung mit Umsetzung der Schreis-II-Entscheidung, Alternativen zum Privacy Shield
- Erstellung und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Prüfung und Umsetzung der TOMs (Technischen und Organisatorischen Maßnahmen
- Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörde innerhalb der 72-Stunden Frist und Vermeidung von Datenlecks
- Datenschutz-Folgenabschlätzung nach Art. 35 DSGVO
Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie gegenüber der Aufsichtsbehörde, Ihren Auftragsverarbeitern, Auskunftsberechtigten und sonstigen Dritten und erstellen die erforderlichen Erklärungen und Dokumentationen für Sie
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Telefonische Beratung oder Beratung per E-Mail ist in der Regel noch am selben Werktag möglich